Widerrufsrecht
§5 Beanstandungen und Mängelrüge


Der Besteller ist verpflichtet, jede Warensendung unverzüglich zu untersuchen und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Warensendung oder wegen offener Mängel an der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort, schriftlich an die unter §1 AGB genannte Adresse anzuzeigen.

Funktionsmängel oder etwa eintretende Folgeschäden sind unverzüglich nach Einbau bzw. Montage der gelieferten Ware, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die unter §1 AGB genannte Adresse anzuzeigen.

Bei rechtzeitiger Mängelanzeige wird Gewähr gemäß nachstehendem §6 AGB geleistet.

Waren Rücksendungen können nur nach vorheriger vVereinbarung franko erfolgen.
Bei Warenzücksendung zur Gutschrift erfolgt diese unter Abzug eine Bearbeitungsgebühr in Hohe von 20% des Rechnungswertes. Erforderliche Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet.

Wurden die Waren per Nachnahme bezahlt, so erfolgt die Gutschrift ohne die Nachnahmegebühren.